Informationen zu den Honoraren und Preisen auf Basis der „GebüTh“

Sie haben sich dafür entschieden, die Leistungen unsere Praxis für sich und Ihrer Gesundheit in Anspruch zu nehmen. Die Details zur Leistungserbringung und zu den vereinbarten Honoraren werden in unserer Praxis auf Basis der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) festgelegt, deren Details wir Ihnen mit dieser Informationsseite, so wie auch gesetzlich vorgeschrieben (§ 630 Abs. 3 BGB) erläutern möchten.

Im Gegensatz zur Abrechnung im ärztlichen Bereich, gibt es für Therapeuten (Heilmittelerbringer) in Deutschland keine durch den Gesetzgeber festgelegte Gebührenordnung. Der Erstattungsanspruch des Patienten durch die privaten Krankenversicherungen (PKV) richtet sich nach der Ausgestaltung des zwischen Ihnen als Patient und Ihrer PKV vereinbarten Tarifs/Versicherungsvertrags. Uns als Praxis sind die Details Ihres Versicherungsvertrages nicht bekannt. Als Nicht-Juristen können und dürfen wir Ihnen deswegen auch keine Auskünfte zur Höhe möglicher Erstattungen machen.

Wir vereinbaren mit Ihnen, vor Beginn der Behandlung mit Ihnen unser Honorar, das sich nach der in Deutschland weitverbreiteten Gebührenübersicht für Therapeuten (GebühTh) richtet. In der GebühTh werden seit 2017 die jeweils üblichen Preise veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert, die zwischen Heilmittelerbringer und Ihren Patienten vereinbart werden. Die GebühTh regelt nicht nur Faktoren, die die Höhe des Honorares bestimmen, sondern schreibt zusätzlich auch formale und qualitative Faktoren fest, die dafür sorgen, dass die Preisgestaltung in unserer Praxis für Sie transparent und nachvollziehbar ist. Die Allgemeinen Grundsätze der Honorarabrechnung können Sie im Internet unter www.privatpreise.de nachlesen. Diese sind auch Bestandteil des Behandlungsvertrags zwischen Ihnen und uns.

Der Preis einer Therapie

Der Preis einer konkreten Therapie hängt davon ab, wieviele Therapiesitzungen Sie bis zur Erreichung des Therapieziels benötigen und wie hoch der Preis der jeweiligen Therapiesitzung ist. Der Preis für eine Therapiesitzung errechnet sich in unsere Praxis aus der Gebührenübersicht für Therapeuten, in der ein sogenannter Regelsatz zugrunde gelegt und mit dem jeweils zutreffenden Faktor multipliziert wird.

Für Privatpatienten und Selbstzahler erlaubt der Gesetzgeber den Ansatz eines Multiplikators zur Kostendeckung der physiotherapeutischen Leistungen zwischen 1,4 und 2,3. Gleiches finden Sie bei den Ärzten, die privat abrechnen.

Unsere Preise liegen weiterhin unter dem Faktor 1,4!

Kostenübernahme durch Ihre private Krankenversicherung

Patienten, die im PKV-Standard -/Basistarif versichert sind, werden nur verminderte Gebührensätze erstattet bekommen, teilweise können diese sogar unterhalb der Sätze für gesetzlich Krankenversicherte liegen.

Der Erstattungsanspruch der Beihilfeberechtigten richtet sich nach den jeweils gültigen Beihilfevorschriften auf Landes oder Bundesebene. Die beihilfefähigen Höchstsätze sind entgegen der Aussagen einiger Versicherungen keine amtlichen Preislisten, sondern begrenzen nur den Zuschuss des Beihilfegebers auf einen nach Auskunft des Bundesinnenministeriums „nicht kostendeckenden“ Satz.

Bitte beachten Sie, dass Sie uns gegenüber zur Begleichung der Honorarabrechnung verpflichtet sind. Unabhängig davon, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Ihnen diese Kosten durch Ihre Versicherung und/oder Beihilfestelle erstattet werden.

Leider kommt es immer wieder vor, dass private Krankenversicherungen Ihren Kunden einen Teil der rechtmäßig erhobenen Honorare für Heilmittel vorenthalten wollen und Rechnungen kürzen. In den allermeisten Fällen erfolgt dies zu Unrecht, wie diverse Gerichtsurteile in den letzten Jahren bestätigt haben.

Längere Behandlungszeiten und eine höhere Qualifikation beeinflussen den Steigerungssatz entsprechend. Einige private Krankenversicherungen versuchen trotz anderslautender Vereinbarungen den Ihnen zu erstattenden Betrag auf den sogenannten Beihilfesatz zu beschränken. Ich weise Sie darauf hin, dass Ihre Krankenkasse diese Honorarbeträge möglicherweise nicht voll ersetzt.

In diesem Fall müssen Sie den Differenzbetrag selbst begleichen. Hilfe und Informationen im Problemfall oder bei nicht erstatteten Kosten finden Sie im Internet oder sprechen Sie uns an.

www.privatpreise.de

Sofern Sie Zweifel bezüglich Ihrer individuellen Erstattungsansprüche gegenüber der Krankenkasse/Beihilfestelle haben, empfehlen wir Ihnen, diese rechtzeitig im Voraus zu klären.